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Einstweiliger Rechtsschutz im MERCOSUR
Die Regelung des internationalen einstweiligen Rechtsschutzes im Europäischen Rechtsraum wird vielfach als unbefriedigend empfunden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es lohnend, einen Blick nach Südamerika zu wagen. Dort haben Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay im Rahmen des Integrationsprojekts MERCOSUR das Protokoll über Sicherungsmaßnahmen geschaffen, das sich ganz der Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes im internationalen Verkehr widmet. Die Existenz dieses Vertragswerks ...

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